Deckbedingungen
Alle Stuteneigentümer / Züchter, die Hengste der EU-Stationen Paul Schockemöhle (D-KBP-087-EWG), Helgstrand Germany (D-KBP-188-EWG) oder Helgstrand Dressage (DK 01–EQU–SCC–0002) aus Dänemark benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Die Decksaison beginnt am 01.01.2022 und endet am 15.08.2022.
Vertragspartner ist die Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH.
Samenbestellungen
Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch (+49-5492 960-100), per Fax (+49-5492 960-111), per E-Mail onlinebestellungen@schockemoehle.com oder über das Samenbestellformular im Internet (www.schockemoehle.com) bis spätestens 10.00 Uhr auf!
Später eingehende Bestellungen können unter Umständen nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden.
Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers / Züchters
- genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer /Züchter
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung) (der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)
- Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders
- Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll (Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen)
- ob Embryotransfer gewünscht ist (ab 15.03.2022 – bis 15.08.2022 möglich)
Hinweis:
Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Stuteneigentümer.
Weitere Informationen hierzu sind im Internet abrufbar unter http://www.hengstleistungspruefung.de/homepage und können in der Hengststation eingesehen werden.
Verfügbarkeit
Der Samen kann an allen Wochentagen (inkl. an Sonn- und Feiertagen zu erhöhten Preisen) verschickt werden.
Eine Abholung des Samens ist täglich (auch sonntags) möglich.
Der Samenversand an Wochenenden von den in Dänemark stationierten Hengsten ist von Einschränkungen abhängig und daher nur nach vorheriger Anfrage möglich.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers und sind gesondert bei uns nachzufragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Versandkosten bei Hengsten, die nicht oder nur teilweise in Mühlen stationiert sind (wie z.B. Big Star, Fürst Jazz, etc.), deutlich höher ausfallen können.
Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken bzw. die Stuten vorrangig auf Station in Mühlen und Lewitz zu besamen.
Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst.
Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind nur am Übergabetag möglich und schriftlich zu melden.
Bezahlung
Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung fällig. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert bei uns nachzufragen.
Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten (Tierarzt, Stallgeld, Versand etc.).
Falls der Stutenhalter einen unerlaubten Einsatz mit dem Samen vornimmt (z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stuten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryotransfer etc.), wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer ausnahmslosen Buße von 2.500,00 € geahndet.
Guthabenregelung
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir dem Stuteneigentümer die Hälfte des bezahlten Deckgeldes im Folgejahr an (ausgenommen sind Hengste, die ausschließlich über TG-Samen im Einsatz sind, wie z.B. Big Star, etc.), sofern bis zum 01.12. desselben Jahres eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt die Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12. desselben Jahres vorliegen muss.
Das Guthaben ist an Person und Hengst gebunden. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Guthaben nach 5 Jahren nicht mehr angerechnet werden können!
Sämtliche Deckgeldrabatte inkl. Nichtträchtigkeits- und Mengenrabatte sowie Guthaben aus dem Vorjahr und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.
Rabattregelung Deckgeld:
Rabattierung gewähren wir in folgender Staffelung
- Auf die 2. bis 4. Stute gibt es einen Rabatt in Höhe von 10%.
- Auf die 5. bis 9. Stute 15%.
- Auf die 10. bis 19. Stute 20%.
- Auf die 20. bis 30. Stute 30%.
Ausgenommen sind Hengste wie z.B. All Star, Big Star, Danciano, Foundation, Totilas oder Vivaldi.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen!
Stationsaufenthalte in Mühlen und in der Lewitz
Die Unterstellung der Stuten in Mühlen oder in der Lewitz erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 10,00 €; für Stuten mit Fohlen 12,00 €. Wenn eine Spänebox gewünscht ist, berechnen wir 15,00 € pro Tag. Sobald die Stute erfolgreich besamt ist, bzw. die Trächtigkeit durch den Tierarzt festgestellt wurde erhöht sich der Tagessatz auf 20,00 € , bei Stuten mit Fohlen auf 25,00 Euro und bei Späneboxen auf 30,00 Euro. (Die Preise sind Nettopreise, zzgl. USt.).
Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch unsere Vertragstierärzte und wird dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt.
Die Vertragstierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Hengststation. Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied in seinem Namen und auf seine Kosten, durch uns veranlasst, hinzugezogen wird, sofern wir dies für notwendig und zweckdienlich erachten.
Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten.
Embryotransfer
Die Bedingungen des Embryotransfers in Mühlen oder in der Lewitz entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Hengstkatalog.
Wird der Embryotransfer nicht bei uns durchgeführt, benötigen wir die Spül- und Embryo-Gewinnungsprotokolle des durchführenden Tierarztes, sowie die eindeutigen Identifikationsnummern (Lebensnummer oder Mikro-Chip) der Empfängerstuten. Diese Informationen sind spätestens mit dem Samenverwendungsnachweis nach der Durchführung des Embryotransfers bei uns einzureichen. Diese Einreichungspflicht gilt unabhängig des jeweiligen Erfolges des Embryotransfers.
Beim Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden Embryo fällig, der nach 60 Tagen in der Empfängerstute tragend untersucht wird. Bleibt der Embryotransfer während der gesamten Decksaison erfolglos, so ist nur das Deckgeld des zuletzt benutzten Hengstes fällig. Findet ein Hengstwechsel nach erfolgreichem Embryotransfer statt so führt dies zur Fälligkeit eines weiteren Deckgeldes unabhängig des Erfolges.
Bei mehreren erfolgreichen Spülungen greift unser Deckgeld-Rabattsystem.
Tiefgefriersperma
TG-Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. zwei Besamungsdosen. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Der Kauf von einzelnen Dosen ist nicht möglich. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Bevor das TG-Sperma verschickt wird, muss eine vom Stuteneigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an uns per Fax oder E-Mail zurückgeschickt werden, da sonst der Versand nicht erfolgen kann.
Das TG Sperma bleibt im Eigentum der Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehenen Stuten verwendet werden.
Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH sind, müssen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt an die Station zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem achten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 € pro Tag in Rechnung gestellt.
Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe berechnet.
Wenn eigene Container der Züchter verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung.
Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.
Hinweis:
Das Tiefgefriersperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
WFFS
Ab 2019 schreibt die neue EU-Tierzuchtverordnung für alle im Deckeinsatz befindlichen Hengste Gentests auf WFFS vor. Das Warmblood Fragile Foal Syndrome (kurz WFFS) ist eine erbliche Bindegewebsschwäche. Betroffene Fohlen sind nicht lebensfähig. Selbstverständlich sind alle unsere Hengste getestet. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website www.schockemoehle.com oder können Sie telefonisch erfragen. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass kein Grund zur Panik besteht!!
In der Lewitz wurden im Laufe der Zuchtarbeit von Paul Schockemöhle wohl weit über 10.000 Fohlen geboren, die Fohlen unserer Kunden dabei nicht mitgerechnet. Kein einziges dieser Fohlen hatte WFFS. Die Wahrscheinlichkeit ist also gering. Und zwar sogar so verschwindend gering, dass Paul Schockemöhle auch demjenigen Züchter, der ein, in einer Tierärztlichen Hochschule wissenschaftlich nachweisbar an WFFS gestorbenes Fohlen zu beklagen hat, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000 Euro zahlt. Diese Summe ist nicht als Schadensersatz zu verstehen. Sie soll vielmehr zum Ausdruck bringen, dass der durch die ausführliche Berichterstattung in den Medien entstanden Eindruck, es handle sich fast um eine Seuche und WFFS-Genträger-Hengste müssten von der Zucht ausgeschlossen werden, völlig überzogen ist.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!
Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen USt.
Gerichtsstand
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Hengststation den Kunden an dem für die Besamungsstation zuständigen Gericht (Vechta/Oldenburg) verklagen. Die Besamungsstation selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die Besamungsstation zuständigen Gericht (Vechta/Oldenburg) verklagt werden.
Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
Mängelanzeige
Unternehmer müssen der Besamungsstation offensichtliche Mängel des gelieferten Samens unverzüglich ab Empfang der Ware anzeigen, andernfalls sind sie mit der Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB .
Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich die Besamungsstation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Besamungsstation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Haftungsbeschränkung
Die Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Zusatzvereinbarungen
Sondervereinbarungen gelten zwischen der Besamungsstation und dem Kunden nur, wenn diese schriftlich fixiert sind.